Vom digitalen Goldrausch zum Steuerpflichtigen: Besteuerung von Mining- und Stakingeinkünften
Du liebst es, in der Krypto-Welt zu handeln, denkst über Mining nach oder willst im neuen Jahr mit Staking richtig
durchstarten? Kein Problem, aber bevor es losgeht, lohnt sich ein Blick auf die steuerlichen Spielregeln. So stellst
du sicher, dass bei all den Chancen, die Mining und Staking bieten, die Steuerpflichten nicht zum Stolperstein
werden.
Mining- und Stakingeinkommen sind steuerbar
Beim Mining wird Computerleistung eingesetzt, um neue Blöcke in der Blockchain zu validieren und dafür Coins als Belohnung zu erhalten. Beim Staking sichern Nutzer das Netzwerk, indem sie ihre Token hinterlegen und durch
ihre Beteiligung am Konsensmechanismus Erträge erzielen. Erträge, die durch diese Aktivitäten erzielt werden,
gelten in der Schweiz als steuerbarer Vermögensertrag. Zudem unterliegt der Tokenbestand am Jahresende zum
Verkehrswert der Vermögenssteuer.
Wenn Investieren mehr als ein Hobby wird
Wer schon Bitcoin, Ethereum, Dogecoin oder andere Kryptowährungen und Token aus seinem Privatvermögen
verkauft hat, weiss, dass der hoffentlich erwirtschaftete Kapitalgewinn steuerfrei ist, allenfalls eingetretene
Kapitalverluste jedoch in Leere fallen. Anders sieht es nun aus, wenn das eigene Traden auf Kryptoplattformen und Handeln mit Wertpapieren von den Steuerbehörden nicht mehr als blosses Hobby oder private
Vermögensverwaltung, sondern als professionell eingestuft wird. Genau an diesem Punkt spielen Mining- und
Stakingaktivitäten eine entscheidende Rolle. Besonders Mining verschiebt die Waage oft in Richtung
Gewerblichkeit.
Wird man dann als so genannter professionellen Wertschriftenhändler eingestuft, ist ein Kapitalgewinn aus der
Veräusserung privat gehaltener Vermögenswerte nicht mehr steuerfrei, sondern gilt als steuerbares Einkommen
und unterliegt der Sozialversicherung. Derweil können jedoch nun Verlust abgezogen werden.
So sieht Gewerblichkeit steuerlich aus
Um nun abzuschätzen, ob die eigenen Investmenthandlungen bereits als professionell qualifizieren, zumindest aus
steuerlicher Warte, gibt es gewisse Richtwerte. Die zu kennen, sind ganz nützlich.
Zunächst zum Mining; Dieses geht in der Regel mit erheblichem Kapital- und Arbeitseinsatz einher, wie der
Nutzung spezialisierter Hardware und einer zielgerichteten Strategie, um Gewinne zu erzielen. Diese Merkmale
führen häufig dazu, dass Mining als selbständige Erwerbstätigkeit eingestuft wird. Auch beim Staking ist die
Einordnung von den eingesetzten Ressourcen abhängig. Wer unter Einsatz eines handelsüblichen Laptops staket,
wird derweil eher als «Hobby-Investor» eingestuft. Je mehr professionelle Infrastruktur und ein systematisches
Vorgehen oder algorithmisches Trading eingesetzt wird, desto grösser ist das Risiko eine Einstufung als
gewerbsmässiger Wertschriftenhändler 1.
Des Weiteren sind sodann folgende Kriterien zentral2 , um über das Schicksal als Hobby- oder Profiinvestor zu
entscheiden:
Transaktionsvolumen: Das Handelsvolumen übersteigt nicht das Fünffache des Vermögensbestands zu Beginn der Steuerperiode.
- Haltedauer: Die gehandelten Vermögenswerte werden mindestens sechs Monate gehalten.
- Fremdfinanzierung: Es erfolgt kein signifikanter oder substanzieller Einsatz von Fremdkapital.
- Relevanz für den Lebensunterhalt: Kapitalgewinne machen weniger als 50 % des Reineinkommens aus.
- Derivate: Der Einsatz von Derivaten dient ausschließlich der Absicherung eigener Positionen.
Geprüft wird dann jeweils im Einzelfall, ob aus dem Hobby eine Gewerbe wird. Bei Kryptowerten stehen dabei vor
allem die beiden Kriterien der Transaktionshäufigkeit und der Einsatz von Fremdfinanzierung im Fokus. Es spielt
dabei keine Rolle, ob eine Vollzeitbeschäftigung vorliegt.
So prüfe, bevor du dich ans Mining bindest
Mining und Staking sind für viele Kryptoanhänger schon länger nicht mehr wegzudenken aus dem eigenen
Investitionsradius. Es prüfe aber, wer sich ins Mining und Staking zu stürzen gedenkt. Nicht nur sind die Erträge
steuerbar, sondern ebenfalls unterliegt der jeweilige Tokenbestand am Jahresende der Vermögenssteuer. Doch
noch viel mehr, gilt es im Auge zu behalten, dass das vermeintliche Hobbyschürfen schnell zur Gewerblichkeit
führen kann.
Stéphanie Fuchs | Founder & CEO @ Stéphanie Fuchs Consulting
- Weitere Informationen lassen sich in den Publikationen der ESTV finden: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/fachinformationen-dbst/kryptowaehrungen.html ↩︎
- Im Kreisschreiben 36 der Eidgenössischen Steuerverwaltung werden die Details der Qualifikation als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler festgehalten: https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/dbst/kreisschreiben/dbst-ks-2012-1-036-d-de.pdf.download.pdf/dbst-ks-2012-
1-036-d-de.pdf ↩︎
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