Krypto in der Schweizer Steuererklärung – was ist zu beachten

Krypto in der Schweizer Steuererklärung – was ist zu beachten

In der Schweiz gibt es bereits viele Personen welche Kryptowerte besitzen. Mit der Bitcoin ETF Zulassung in den USA im Januar 2024 werden es voraussichtlich noch viele mehr werden. Dabei stellt sich unausweichlich die Frage der Besteuerung.

In der Schweiz unterliegen grundsätzlich alle Vermögenswerte der (kantonalen) Vermögenssteuer (ausser Alltagsgegenstände und Hausrat). Dies beinhaltet auch Kryptowerte, welche im Wertschriftenverzeichnis als «übrige Guthaben» deklariert werden müssen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung gibt für rund 40 Token die Werte per 31.12. vor (zur Kursliste), die Werte der übrigen Token müssen selbst – über andere Plattformen – nachgewiesen werden.

Die Steuerbelastung auf Vermögen ist – verhältnismässig zur Einkommenssteuer – sehr gering und beispielsweise im Kanton Zürich maximal 6,5 Promille.

Die Deklaration des Vermögens, welche jährlich per Stichtag 31.12. erfolgt, dient den Steuerbehörden auch dazu die Vermögensentwicklung nachzuvollziehen. Ist die Veränderung gegenüber dem Vorjahr nicht nachvollziehbar, gibt es Klärungsbedarf und kann es zu Rückfragen kommen Seitens der Steuerbehörde.

Erträge aus Krypto-Anlagen

Die Erträge aus Kryptowerten wie aus Staking, Airdrops, DeFi etc. unterliegen der Einkommenssteuer. Aktivitäten wie Mining gelten aus steuerlicher Sicht nicht mehr als Hobby und somit werden Miner als Selbständigerwerbende eingestuft.

Strategische Aktivitäten wie Trading (u.a. kurze Haltedauer / hohe Umschlagshäufigkeit / Fremdfinanzierung / Finanzierung des Lebensunterhalts) gelten steuerlich auch nicht mehr als Hobby und solche Aktivitäten können steuerlich als Gewerbsmässigkeit eingestuft werden (Selbständigerwerbende).

In solchen Fällen gelten alle Erträge und Kapitalgewinne als steuerbares Einkommen und zusätzlich sind auf den Gewinnen Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Auf der anderen Seite können geschäftsmässig begründete Aufwände geltend gemacht werden.

In der Praxis zeigt sich oft die Schwierigkeit, dass die Transaktionsnachweise nicht steuerkonform sind oder die Nachweise nur mit enormem Zeitaufwand aufbereitet werden können. Eine gute Dokumentation ist jedoch sehr empfehlenswert, da steuermindernde Tatsachen von den Steuerpflichtigen bewiesen werden müssen.

Werden die Kryptowerte weder im Vermögen noch die Erträge daraus in der Steuererklärung deklariert, kann dies zu einem Nachsteuer- und Strafverfahren führen, woraus nebst der Nachsteuer auch eine Busse resultiert Mit einer proaktiven Information gegenüber der Steuerbehörde kann man eine «straflose Selbstanzeige» erwirken wo «nur» die Nachsteuer fällig wird, jedoch keine Busse.

Grundsätzlich müssen die Verhältnisse immer individuell pro Steuerpflichtige betrachtet werden und bei Fragen oder Unklarheiten empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater aufzusuchen.

Author: Gilbert Lenherr

Gilbert Lenherr’s berufliche Leidenschaft gilt der Beratung von Privatpersonen sowie von Unternehmen und deren Unternehmern/innen. Er ist Inhaber und Partner bei Swiss Crypto Tax einer Professionellen Steuer- und Unternehmensberatung mit Fokus auf Kryptowerten mit Sitz in Zürich/Oerlikon. Steuererklärungen und Treuhand-Beratungen sind für ihn nicht einfach nur Zahlen. Hinter jeder Steuererklärung sieht ein ein individuelles Schicksal. Gilbert sieht es als grossen Vertrauensbeweis, wenn ihm dies anvertraut wird und freut sich, wenn er seinen Kunden dank guter Beratung ein Lächeln schenken kann. Gilbert verfügt über ein weltweites Netzwerk an Spezialisten und berät Sie / Dich gerne in Deutsch und Englisch.

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